ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Mit diesem Verfahren können Sie Ihre Steuererklärung über das Internet an das Finanzamt übermitteln. Daneben bietet ELSTER weitere Funktionen.
Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
Mein ELSTER ist ein personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Hierfür brauchen Sie kein Programm auf Ihrem Computer installieren, sondern müssen sich nur einmal und kostenlos mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer registrieren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.elster.de.
Aktuelles
ELSTERFormular
Nutzen Sie noch ElsterFormular? Dann wird es aber höchste Zeit für den Umstieg zu Mein ELSTER, denn die Steuersoftware ElsterFormular steht Ihnen letztmalig für die Erstellung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen für das Jahr 2019 zur Verfügung. Mehr Informationen.
ELSTER-Zertifikat
Seit dem 01. Januar 2018 brauchen Sie ein ELSTER-Zertifikat, wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer sind. Sie müssen nämlich Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen elektronisch authentifiziert an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische Authentifikation müssen Sie sich zunächst in Mein ELSTER unter www.elster.de registrieren. Bitte beachten Sie, dass diese Registrierung bei Mein ELSTER mehrere Werktage dauert. Wir empfehlen Ihnen daher, die Registrierung umgehend vorzunehmen.
Für eine papierlose Abgabe müssen Sie sich unter www.elster.de registrieren. Die
Registrierung müssen Sie nur einmal vornehmen und sie ist kostenlos. Sie erhalten ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie Ihre
Steuererklärung ohne Unterschrift elektronisch versenden können.
Ihre Daten übertragen Sie über das Internet. Die Übertragung ist verschlüsselt, das Steuergeheimnis wird also
eingehalten. Die Sicherheit der ELSTER-Infrastruktur wird
regelmäßig zertifiziert (ISO 27001-Zertifikat).
Ersparen Sie sich den Aufwand, Papiervordrucke zu beschaffen. Ergänzen und ändern Sie bei Bedarf Ihre Eingaben einfach am
Bildschirm. So sparen Sie Zeit und schonen die Umwelt.
ELSTER prüft vor der Übermittlung an das Finanzamt, ob Ihre Eingaben plausibel sind. Hierdurch vermeiden Sie Nachfragen Ihres Finanzamts aufgrund fehlender Angaben. Daneben bietet ELSTER eine unverbindliche Steuerberechnung an, sodass Sie vorab wissen, mit welchem steuerlichen Ergebnis Sie rechnen können.
Mit Hilfe der Bescheiddatenübermittlung sehen Sie, im Gegensatz zum Steuerbescheid in Papierform, eventuelle Abweichungen von Ihrer Erklärung direkt auf Ihrem Bildschirm.
Eine zusätzliche Funktion, die Ihnen ELSTER bietet, ist der Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung). Durch diesen können Sie die Daten, die Ihr Finanzamt hat, gleich in Ihre Einkommensteuererklärung übernehmen. Weitere Informationen.
Sie brauchen grundsätzlich keine Belege und separate Aufstellungen an Ihr Finanzamt zu versenden. Es genügt, wenn Sie diese
für eventuelle Rückfragen aufbewahren. Weitere Informationen zum Umgang mit Belegen finden Sie im Merkblatt
Hinweise zur Belegvorhaltepflicht und Empfehlungen zur Belegvorlage Belege
Authentifizierung heißt, eine Identität nachzuweisen.
Da die Steuerverwaltung bei der elektronischen Übermittlung keine handschriftliche Unterschrift auf einer Papiererklärung
mehr erhält, aber weitreichende Konsequenzen mit der Erklärungsabgabe verbunden sind, muss die Identität des
Übermittlers eindeutig feststellbar sein.
Statt Ihrer Unterschrift nutzen Sie hier eine elektronische Signatur. Die Signatur ist eine Datei, die Sie Ihrer elektronischen
Steuererklärung/Steueranmeldung bei der Übermittlung an Ihr Finanzamt ähnlich einem Emailanhang beifügen.
Um die Signatur zu erhalten, müssen Sie sich registrieren. Sie erhalten Ihre elektronische Signatur, nachdem
Ihre eingegebenen Daten (z.B. Name, Adresse und Identifikationsnummer) mit denen Ihres Finanzamts abgeglichen wurden. Bei
Ehegatten ist es ausreichend, wenn sich lediglich eine Person registriert.
Mit Hilfe der elektronischen Signatur können Sie auch die Daten Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte abrufen.
In Mein ELSTER ist nur die authentifizierte Übermittlung möglich.
Sollten Sie bei der Bedienung eines kommerziellen Produkts Probleme haben, wenden Sie sich bitte zunächst an den Hersteller.
Wenn Sie ELSTER, also Mein ELSTER oder ELSTER-Formular nutzen, gehen Sie bitte in folgender Reihenfolge vor:
Rufen Sie die Hilfe des jeweiligen Programms auf. In Mein ELSTER finden Sie die Hilfefunktionen auf der Startseite ganz oben unter
"Hilfe". In ELSTER-Formular finden Sie die
Hilfe im Menü unter „Hilfe“.
Ziehen Sie ELIAS zu Rate. Er ist ein Chatroboter, der Ihnen weiterhelfen
kann. Schreiben Sie Ihr Problem im erscheinenden Fenster in Form einer konkreten Frage in das leere Feld, z.B. "Wie kann ich die Daten
aus dem Vorjahr übertragen?" und klicken Sie anschließend auf "Los".
Die zentrale ELSTER-Hotline erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer
von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr und
an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
oder per
E-Mail unter hotline@elster.de
Ihre persönliche ELSTER-Ansprechpartnerin oder ein ELSTER-Ansprechpartner für Ihre Fragen zur elektronischen
Steuererklärung zur Verfügung.
Sie sind z. B. verpflichtet Ihre Steuererklärungen elektronisch über ELSTER zu übermitteln, wenn Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit erzielen. Übersicht der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten.
Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber oder Unternehmerin bzw. Unternehmer, interessieren Sie sich sicherlich für die folgenden Themen.
Sie müssen das Folgende grundsätzlich elektronisch an die Steuerverwaltung übermitteln:
- die laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
- die laufenden Lohnsteuer-Anmeldungen, sowie
- die Lohnsteuerbescheinigungsdaten der einzelnen Arbeitnehmer
Rechtsgrundlagen hierfür sind die §§ 41a Abs. 1 und 41b Abs. 1 und 2 Einkommensteuergesetz bzw. § 18 Umsatzsteuergesetz.
Die Lohnsteuer-Anmeldung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen binnen einer Frist von 10 Tagen nach Ablauf des Anmeldungs- bzw. Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt eingehen. Eine „Verlängerung“ durch eine Schonfrist gibt es nicht. Wird die Frist nicht eingehalten, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.
Die Unternehmen können durch die elektronische Kommunikation mit der Steuerverwaltung die bereits vorhandenen elektronischen Daten nutzen. Sie müssen die Daten also weder auf ein Papierformular übertragen noch Portokosten bezahlen und können die Abgabefrist voll ausnutzen.
Die elektronische Kommunikation bedeutet damit wesentliche Kosten- und Zeitvorteile für die Unternehmen und Verwaltung.
Die angemeldeten Steuerbeträge sind sofort zur Zahlung fällig. Es gilt nur eine kurze Zahlungsschonfrist von 3 Tagen.
Sie müssen einen Säumniszuschlag in Höhe von 1% des geschuldeten Steuerbetrages bezahlen, wenn der geschuldete Betrag zu spät beim Finanzamt eingeht. Dieser entsteht kraft Gesetzes für jeden angefangenen Monat der Säumnis.
Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber oder Unternehmerin bzw. Unternehmer sollten Sie das bewährte Lastschrifteinzugsverfahren benutzen, da dies komfortabel und sicher ist. Der automatische Bankeinzug per Lastschriftverfahren garantiert den rechtzeitigen Eingang Ihrer Steuerzahlung und schützt Sie damit zuverlässig vor der Entstehung von Säumniszuschlägen.
Für die elektronische Authentifizierung ist ein Zertifikat nötig. Sie müssen das Zertifikat entweder durch eine Registrierung in Mein ELSTER erwerben oder, wenn Sie bestimmte Signaturkarten benutzen, in Mein ELSTER anmelden. Damit Sie Mein ELSTER nutzen können, brauchen Sie ein inländisches Ordnungskriterium (Steuernummer).
Dieses Ordnungskriterium in Form einer Steuernummer, kann beim Finanzamt Neubrandenburg – RAB beantragt werden.
Wenn Sie z.B. im Ausland als Steuerberater oder als Steuerberaterin tätig sind und von inländischen Steuerpflichtigen beauftragt wurden und Daten authentifiziert übermitteln wollen, können Sie das Ordnungskriterium beim Finanzamt Neubrandenburg – RAB beantragen.
Auch inländische Behörden, die Daten authentifiziert übermitteln möchten, aber keine inländische Steuernummer besitzen, können das Ordnungskriterium beim Finanzamt Neubrandenburg – RAB beantragen.
Füllen Sie den nachstehenden Antrag aus und senden diesen an das Finanzamt Neubrandenburg – RAB.
Antrag auf Erteilung eines Ordnungskriteriums
Das Finanzamt Neubrandenburg – RAB teilt Ihnen dann per Brief das Ordnungskriterium (Steuernummer) mit. Damit registrieren Sie sich dann bei Mein ELSTER für ein Organisationszertifikat.
Das Ordnungskriterium (Steuernummer) brauchen Sie nur für die Registrierung bei Mein ELSTER. Die authentifizierte Übermittlung muss immer mit der Steuernummer des Steuerpflichtigen erfolgen. Mit der Vergabe des Ordnungskriteriums werden keine steuerlichen oder abgabenrechtlichen Prüfungen vorgenommen. Klären Sie diese bitte mit dem steuerlich zuständigen Finanzamt.
Hinweis: Das Finanzamt Neubrandenburg – RAB befindet sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Daher ist bei der Registrierung im ElsterOnline-Portal als Land „Mecklenburg-Vorpommern“ auszuwählen.