Privat kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Was ist passiert?
Ab Januar 2026 entfällt die sog. Mindestvorsorgepauschale von 1.900 Euro in Steuerklasse 1, 2, 4, 5 und 6 bzw. 3.000 Euro in Steuerklasse 3. Bei privat kranken- und pflegeversicherten Arbeitnehmern wird der Arbeitgeber erstmals für die Lohnabrechnung Januar 2026 elektronisch über die zu berücksichtigenden Versicherungsbeiträge informiert. Diese werden bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Aufgrund technischer Schwierigkeiten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) funktionierte bei einigen wenigen Arbeitgebern die Datenbereitstellung der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht. Diese Daten sind aber notwendig, damit das LBV die Lohnsteuer korrekt zum 1. Januar 2026 berechnen kann.
Bei gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Arbeitnehmern werden die Beiträge automatisch vom Lohnabrechnungsprogramm des Arbeitgebers bereits bisher und auch zukünftig berücksichtigt.
Wer ist betroffen?
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte. Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Muss ich etwas tun?
NEIN.
Ganz wichtig:
- Keine Schreiben oder Bescheinigungen an den Arbeitgeber schicken
- Keine Schreiben oder Bescheinigungen an das Finanzamt schicken. (Das Finanzamt kann nichts veranlassen.)
Was ist die Folge?
Solange die Daten fehlen, kann der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge nicht steuermindernd berücksichtigen.
Das heißt:
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Mehr Lohnsteuer wird abgezogen
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Das Netto-Einkommen ist vorübergehend niedriger
Wie geht es weiter?
- Das BZSt arbeitet an der Behebung der Störung.
- Der Arbeitgeber, z.B. das Landesamt für Besoldung und Versorgung, selbst kann nicht eingreifen und weiß nicht, wann die Störung behoben ist; dies gilt auch für das Finanzamt.
- Bitte keine Nachfragen an den Arbeitgeber stellen, weil der Arbeitgeber in dem Fall das Problem nicht beheben kann; dies gilt auch für das Finanzamt.
Sobald die Daten vorliegen:
- Es wird rückwirkend korrigiert.
- Sie erhalten die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet.
- Ihr Netto erhöht sich dann in den Folgemonaten entsprechend.
Es ist daher kein Anruf beim Arbeitgeber, beim Finanzamt oder bei der Versicherung notwendig.