Information Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg

Empfängerüberprüfung bei Online-Überweisungen (Verification of Payee, VoP)

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Empfängerangabe bei Überweisungen

Spätestens ab dem 09. Oktober 2025 erfolgt auch bei Online-Überweisungen an das Finanzamt ein maschineller Abgleich zwischen Ihren Angaben zum Zahlungsempfänger und der Inhaberschaft des Zielkontos.

Zur Vermeidung von Rückfragen oder Missverständnissen leisten Sie bitte künftig Ihre Zahlungen an Ihr Finanzamt immer unter der Empfängerbezeichnung „Finanzamt <Ort>“. Entsprechende Angaben dazu finden Sie auch unter dem Hinweis Banküberweisung.