Wir sind in unserem Bezirk für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern zuständig:
- Einkommensteuer (einschl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
- Körperschaftsteuer
- Kirchensteuern
- Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
Des Weiteren nehmen wir die folgenden Aufgaben wahr:
- Außenprüfungsdienste
- Einheitsbewertung (Grundvermögen)
- Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für die Gemeinden
- Festsetzung der Grundsteuermessbeträge für die Gemeinden
Folgende Aufgaben nehmen wir für andere Finanzämter wahr:
Finanzamt Müllheim
Finanzamt Waldshut-Tiengen
Folgende Aufgaben übernehmen andere Finanzämter für uns:
Zentrales Konzernprüfungsamt Stuttgart
Finanzamt Freiburg-Stadt
Finanzamt Offenburg
Finanzamt Emmendingen
Finanzamt Offenburg
Finanzamt Offenburg
Finanzamt Konstanz
Finanzamt Offenburg
Finanzamt Emmendingen
Finanzamt Karlsruhe-Stadt
Finanzamt Freiburg - Stadt
Finanzamt Freiburg - Land
Finanzamt Schwetzingen
Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Finanzamt Freiburg - Land
Finanzamt Freiburg - Land
Finanzamt Offenburg
Finanzamt Konstanz
Finanzamt Heidelberg
Finanzamt Offenburg
Finanzamt Konstanz
Finanzamt Göppingen
Finanzamt Freiburg - Stadt
Finanzamt Stuttgart-Körperschaften
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten ergeben sich u.a. aus der "Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung" in der jeweils gültigen Fassung. Auskünfte dazu erhalten Sie beim Finanzamt.