Wir sind in unserem Bezirk für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern zuständig:
- Einkommensteuer (einschl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
- Körperschaftsteuer
- Kirchensteuern
- Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
Des Weiteren nehmen wir die folgenden Aufgaben wahr:
- Außenprüfungsdienste
- Einheitsbewertung (Grundvermögen)
- Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für die Gemeinden
- Festsetzung der Grundsteuermessbeträge für die Gemeinden
Folgende Aufgaben nehmen wir für andere Finanzämter war:
Finanzamt Balingen
Finanzamt Biberach
Finanzamt Ehingen
Finanzamt Friedrichshafen
Finanzamt Ravensburg
Finanzamt Überlingen
Finanzamt Wangen
Folgende Aufgaben übernehmen andere Finanzämter für uns:
Zentrales Konzernprüfungsamt Stuttgart
Finanzamt Balingen
Finanzamt Göppingen
Finanzamt Ulm
Finanzamt Überlingen
Finanzamt Offenburg
Finanzamt Offenburg
Finanzamt Konstanz
Finanzamt Stuttgart-Körperschaften
Finanzamt Bad Urach
Finanzamt Tauberbischofsheim
Finanzamt Stuttgart-Körperschaften
Finanzamt Schwetzingen
Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Finanzamt Ulm
Finanzamt Ulm
Finanzamt Offenburg
Finanzamt Konstanz
Finanzamt Heidelberg
Finanzamt Offenburg
Finanzamt Konstanz
Finanzamt Göppingen
Finanzamt Ehingen
Finanzamt Stuttgart-Körperschaften
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten ergeben sich u.a. aus der "Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung" in der jeweils gültigen Fassung. Auskünfte dazu erhalten Sie beim Finanzamt.