Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 wurde am 30. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Um dem höheren Betreuungsaufwand für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen Rechnung zu tragen, wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Steuerklasse II von derzeit 1.908 Euro für 2020 und 2021 auf 4.008 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Der Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind in Höhe von 240 Euro bleibt unverändert.