Einsprüche gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform
Finanzämter versenden keine Eingangsbestätigung
Pressemitteilung Oberfinanzdirektion
Veranlagungsstart für die Einkommensteuererklärung 2022
In den baden-württembergischen Finanzämtern beginnt nun die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022.
Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Warnung vor betrügerischen SMS-Nachrichten
Bürgerinnen und Bürger berichten derzeit von Zahlungsaufforderungen für eine offene Forderung, die sie per SMS-Nachricht angeblich vom Finanzamt erhalten haben.
Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Keine Eingangsbestätigung für Einsprüche zur neuen Grundsteuer
Wir bitten um Verständnis, dass für Einsprüche zur neuen Grundsteuer grundsätzlich keine Eingangsbestätigung erteilt werden kann.
Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Das Bundesfinanzministerium hat wichtige Hinweise zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in der Einkommensteuererklärung (EkSt-Erklärung) 2022 bekannt gegeben.
Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Neue App MeinELSTER+ macht die Einkommensteuererklärung einfacher
Die Finanzämter bieten einen neuen Service rund um die elektronische Steuererklärung an. Die App MeinELSTER+ hilft dabei, Quittungen und Belege zur Steuererklärung während des Jahres zu sammeln und bereits den entsprechenden Feldern in der Einkommensteuererklärung zuzuordnen. So wird die eigentliche Erstellung der Steuererklärung ein Stück einfacher.
Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Merkblatt zur Steuerklassenwahl
für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022)
Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Warnung vor betrügerischen Anrufen und falschen Grundsteuer-Kontrolleuren!
Bürgerinnen und Bürger berichten derzeit von Anrufen, bei denen die Anruferin oder der Anrufer vorgibt, vom Finanzamt zu sein und um Auskunft über persönliche Daten (Vorname, Geburtsdatum etc.) bittet.
Pressemitteilung Ministerium für Finanzen
Grundsteuerfrist beendet − Kulanzzeit schließt sich an
Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist gestern zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden. Insgesamt rund 94 Prozent digital. Eine Abgabe ist auch nach dem Fristende noch möglich. Elster steht selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das also noch nachholen.
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe sucht für die Finanzämter des Landes Baden-Württemberg ab sofort und zeitlich befristet studentische Aushilfen (w/m/d) für Tätigkeiten zur Umsetzung der Grundsteuerreform.
Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Längere Wartezeiten bei telefonischer Kontaktaufnahme
Aufgrund von aktuell vermehrten telefonischen Rückfragen zur Grundsteuerreform, kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der telefonischen Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt.
Pressemitteilung Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Grundsteuer: Abgabefrist endet in anderthalb Wochen
Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht gemacht hat, sollte das jetzt schnell erledigen: Denn die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023. Bis dahin müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) ihre Erklä-rung beim Finanzamt eingereicht haben.
Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Grundsteuerwertbescheide mehrfach verschickt
Aufgrund eines Systemfehlers hat die Finanzverwaltung Grundstückswertfeststellungen und Grundsteuerwertbescheide in mehrfacher Ausfertigung verschickt.
Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Höhe des Zinssatzes: Überprüfung der Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung der Zinsen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die gesetzliche Regelung der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Deshalb ist die bisherige Regelung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr anzuwenden.
Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023 elektronisch möglich
Auch in diesem Jahr können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Oktober ihren Lohnsteuer-Freibetrag für das kommende Jahr beantragen. Dabei handelt es sich um den sogenannten „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“.
Pressemitteilung des Ministerium für Finanzen
Länder verlängern Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.
Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Recruiting Day der baden-württembergischen Finanzverwaltung am 16.09.2022 im Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion in Freiburg
Am 16.09.2022 findet von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr im Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion in Freiburg in der Habsburger Str. 130 erstmalig ein Recruiting Day der baden-württembergischen Finanzverwaltung statt.
Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Merkblatt § 116 AO für Gerichte und Behörden
Merkblatt zur Mitteilungspflicht von Gerichten und Behörden an Finanzbehörden gemäß § 116 AO bei Vorliegen von Tatsachen, die auf eine Steuerstraftat schließen lassen
Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Unterstützung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung
Um bei der Abgabe der Erklärung in Mein ELSTER zu unterstützen, haben wir Schritt-für-Schritt Anleitungen für Sie erstellt.
Information
Steuerfreier Pflegebonus von 4.500 Euro beschlossen (§ 3 Nr. 11b EStG)
Um den unermüdlicher Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeberufen während der Corona-Pandemie zu würdigen, hat die Bundesregierung im Rahmen des Viertes Corona-Steuerhilfegesetzes einen steuerfreien Pflegebonus beschlossen. Danach können Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zum 31.12.2022 insgesamt 4.500 Euro als zusätzliche steuerfreie Sonderleistung gewähren.
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