Zum 1. Januar 2021 treten bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung verschiedene Neuerungen in Kraft. Dabei ist vorgesehen, die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung sowie erstmalig die Gewährung eines Pauschbetrags für Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 zu verdoppeln und auf zusätzliche Anspruchsvorausset-zungen zur Gewährung eines Pauschbetrags für Menschen mit Behinderung bei einem Grad der Behinderung von unter 50 zu verzichten.