Das Finanzamt darf Ihnen wegen der mangelnden Datensicherheit nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Daten, die dem Steuergeheimnis, dem Amtsgeheimnis oder dem Datenschutz unterliegen, erhalten Sie vom Finanzamt grundsätzlich per Brief, Fax oder Telefon.
Wenn Steuerpflichtige oder ihre steuerlichen Vertreter dies ausdrücklich wünschen, kann das Finanzamt davon abweichend im Einzelfall per E-Mail antworten. Dazu ist eine schriftliche Erklärung erforderlich, die das Finanzamt insoweit vom Steuergeheimnis nach § 30 Abs. 4 Nr. 3 Abgabenordnung (AO) befreit. Einen entsprechenden Vordruck können Sie bei uns anfordern.
Hinweis:
Über das Online-Portal "Mein ELSTER" (www.elster.de) können Sie
- Ihre Steuererklärung elektronisch einreichen,
- Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen,
- Fristverlängerungsanträge stellen,
- Sonstige Nachrichten sicher übermitteln,
- Ihre Adressänderung und
- Ihre Bankdatenänderung mitteilen.