Steuerklasse IV gilt für verheiratete/verpartnerte Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Lesen Sie hierzu auch die Ausführungen zum Faktorverfahren.
Steuerklasse IV gilt für verheiratete/verpartnerte Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Lesen Sie hierzu auch die Ausführungen zum Faktorverfahren.