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Wann erhalte ich Steuerklasse V?

Steuerklasse V tritt für einen der Ehegatten/Lebenspartner an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehegatte/Lebenspartner auf Antrag beider Ehegatten/Lebenspartner in die Steuerklasse III eingereiht wird.

Ein Wechsel der Steuerklassenkombination III/V in IV/IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten/Lebenspartners möglich, so dass beide in die Steuerklasse IV/IV eingereiht werden.

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