Sie müssen beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern stellen. Der Antrag kann auch elektronisch unter "Mein Elster" übermittelt werden. In den Fällen, in denen beide Ehegatten von der Änderung betroffen sind, wie beispielsweise bei einer Heirat, müssen beide Ehegatten den Antrag gemeinsam stellen und unterschreiben, bei Wahl des Faktorverfahrens unter Angabe der voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres 2024 oder auch in Verbindung mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.
Bei persönlicher Vorsprache beim Finanzamt ist vom Arbeitnehmer immer ein Identitätsnachweis zu erbringen.
Ein Wechsel der Steuerklassenkombination III/V in IV/IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten/Lebenspartners möglich, so dass beide in die Steuerklasse IV/IV eingereiht werden.