Die Kosten für die Gartenpflege gehören zu den als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigungsfähigen Kosten. Sie können dafür eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Aufwendungen bekommen, höchstens aber 4.000 €. Die Aufwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn Sie eine Rechnung des Dienstleisters erhalten haben und die Bezahlung unbar, z.B. durch Überweisung, erfolgt ist.
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