Sie sollten den Stundungsantrag möglichst vor Fälligkeit der Steuerforderung stellen. Begründen Sie bitte Ihren Antrag durch Angabe der persönlichen oder sachlichen Stundungsgründe. Damit sich das Finanzamt ein Bild über Ihre derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse verschaffen kann, stellt Ihnen die Steuerverwaltung das Formular S 1 - 40 zur Verfügung.