Sie sollten den Stundungsantrag möglichst vor Fälligkeit der Steuerforderung stellen und durch Angabe der persönlichen oder sachlichen Stundungsgründe ausreichend begründen, damit sich das Finanzamt ein Bild über Ihre derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse verschaffen kann. Zur Erklärung Ihrer aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse stellt Ihnen die Steuerverwaltung auf Wunsch das Formular S 1 - 40 zur Verfügung.