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Welche Voraussetzungen gelten für die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie können Sie beantragen, wenn

  • sie spätestens am Ende des Sparjahres 16 Jahre alt geworden sind,
  • das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder im Sparjahr
    • nicht mehr als 35.000 Euro (bis 2020: 25.600 Euro) oder
    • bei Verheiraten nicht mehr als 70.000 Euro (bis 2020: 51.200 Euro) beträgt und
  • es sich bei den Ausgaben zur Förderung des Wohnungsbaus nicht um vermögenswirksame Leistungen handeln, für die ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht.

Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Sparjahres beim Anlageinstitut (z.B. der Bausparkasse) eingereicht werden.

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