Wie viel darf ich verdienen, ohne dass ich Einkommensteuer bezahlen muss?
Es ergibt sich keine Einkommensteuerschuld, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2024: 11.784 €, im Jahr 2025: 12.096 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 23.568 €, 2025 auf 24.192 €. Übersteigt Ihr Einkommen den Grundfreibetrag, hängt die Entstehung einer Einkommensteuerschuld von der Art der bezogenen Einkünfte im konkreten Einzelfall ab. So steht z.B. jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 € zu.
Ihrer voraussichtliche Einkommensteuer können Sie anhand des Lohn- und Einkommensteuerrechners des Bundesministeriums für Finanzen ermitteln.
Hinweis
Weitere Informationen finden Sie auch in den "Steuertipps für Familien".