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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Stuttgart Körperschaften

Name: Lukas Michael Frank
Letzte bekannte Anschrift: An der Neckarspitze 3, 69115 Heidelberg

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 99/017/0045/041/001/0 Grundsteuerwertwertbescheid für 01.01.2022 vom 19.12.2024
  • 99/017/0045/041/001/0 Grundsteuerwertwertbescheid Zurechnungsfortschreibung für 01.01.2023 vom 19.12.2024
  • 99/017/0045/041/001/0 Grundsteuermessbescheid für 01.01.2025 vom 19.12.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart Körperschaften. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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