Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Waiblingen
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 9028233804 GewStM für 2018 vom 16.12.2024
- 9028233804 UStB für 2019 vom 16.12.2024
- 9028233804 UStB für 2020 vom 16.12.2024
- 9028233804 UStB für 2021 vom 16.12.2024
- 9028233804 EStB für 2018 vom 16.12.2024
- 9028233804 EStB für 2019 vom 16.12.2024
- 9028233804 EStB für 2020 vom 16.12.2024
- 9028233804 EStB für 2021 vom 16.12.2024
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Waiblingen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Waiblingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.