Informationen zum Bodenrichtwert 1.1.2022 liegen bei den Finanzämtern nicht vor.
Diese Informationen erhalten Sie entweder über die Internetseiten der Gemeinden (Gutachterausschüsse) oder über den Link „Boris-BW.de“.
Die Stadt Esslingen hat zum 1.7.2022 die Bodenrichtwerte dort schon eingepflegt.
Bei anderen Gemeinden des Kreises Esslingen kann dies teilweise noch bis September dauern. Hierauf hat das Finanzamt Esslingen leider
keinen Einfluss. Bitte wenden Sie sich mit Fragen zum Bodenrichtwert daher nicht an das Finanzamt sondern an die zuständigen
Gemeinden.