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Information des Finanzamt Esslingen

Wichtige Information zur Grundbesitzerklärung auf den 1.1.2022 (Grundsteuerreform)                                                    

Hinweis zu den Bodenrichtwerten

Informationen zum Bodenrichtwert 1.1.2022 liegen bei den Finanzämtern nicht vor. 
Diese Informationen erhalten Sie entweder über die Internetseiten der Gemeinden (Gutachterausschüsse) oder über den Link „Boris-BW.de“
Die Stadt Esslingen hat zum 1.7.2022 die Bodenrichtwerte dort schon eingepflegt. 
Bei anderen Gemeinden des Kreises Esslingen kann dies teilweise noch bis September dauern. Hierauf hat das Finanzamt Esslingen leider keinen Einfluss. Bitte wenden Sie sich mit Fragen zum Bodenrichtwert daher nicht an das Finanzamt sondern an die zuständigen Gemeinden.

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