Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Ulm

Name: Beate Mayer
Letzte bekannte Anschrift: Berneggstrasse 54, 9000 St. Gallen

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person ist ein Dokument mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 88/020/9/001308/000/1 GrStMessB für 2026 vom 12.06.2025

Das vorbezeichnete Dokument wird deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Das Dokument kann von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Ulm eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Ulm. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.