Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Tauberbischofsheim

Name: Davide Russo
Letzte bekannte Anschrift: c/o Laura Russo ,Felsenhofstr. 30, 8134 Adliswil / Schweiz

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 8039201703 Ust-Voranmeldung für Mai 2023 vom 07.07.2025
  • 8039201703 Ust-Voranmeldung für Juni 2023 vom 07.07.2025
  • 8039201703 Ust-Voranmeldung für Juli 2023 vom 07.07.2025
  • 8039201703 Ust-Voranmeldung für August 2023 vom 07.07.2025
  • 8039201703 Ust-Voranmeldung für September 2023 vom 07.07.2025
  • 8039201703 Ust-Voranmeldung für Oktober 2023 vom 07.07.2025
  • 8039201703 Ust-Voranmeldung für November 2023 vom 07.07.2025
  • 8039201703 Ust-Voranmeldung für Dezember 2023 vom 07.07.2025
  • 8039201703 Ust-Voranmeldung für Januar 2024 vom 07.07.2025
  • 8039201703 Ust-Voranmeldung für Februar 2024 vom 07.07.2025
  • 8039201703 Ust-Voranmeldung für März 2024 vom 07.07.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Tauberbischofsheim eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Tauberbischofsheim. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.