Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Freiburg-Stadt
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 06476/15982 geF für Feststellungsjahr 2018 (Wirtschaftsjahr 2017) vom 24.06.2025
- 06476/15982 geF für Feststellungsjahr 2019 (Wirtschaftsjahr 2018) vom 24.06.2025
- 06476/15982 geF für Feststellungsjahr 2020 (Wirtschaftsjahr 2019) vom 24.06.2025
- 06476/15982 geF für Feststellungsjahr 2021 (Wirtschaftsjahr 2020) vom 24.06.2025
- 06476/15982 geF für Feststellungsjahr 2022 (Wirtschaftsjahr 2021) vom 24.06.2025
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Freiburg-Stadt eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Freiburg-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.