Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Überlingen
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 8700717887 KStB für 2023 vom 21.07.2025
- 8700717887 GewStM für 2023 vom 21.07.2025
- 8700717887 Bescheid vortragsfähiger Gewerbeverlust für 31.12.2023 vom 21.07.2025
- 8700717887 Feststellung § 27 Abs. 2 KStG für 31.12.2023 vom 21.07.2025
- 8700717887 Bescheid Kö-Verlustfeststellung für 31122023 vom 21.07.2025
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Überlingen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Überlingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.