Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Heilbronn
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 6505026070 VZB-USt für Januar 2025 vom 11.11.2025
- 6505026070 VZB-USt für Februar 2025 vom 11.11.2025
- 6505026070 VZB-USt für März 2025 vom 11.11.2025
- 6505026070 VZB-USt für April 2025 vom 11.11.2025
- 6505026070 VZB-USt für Mai 2025 vom 11.11.2025
- 6505026070 VZB-USt für Juni 2025 vom 11.11.2025
- 6505026070 VZB-USt für Juli 2025 vom 11.11.2025
- 6505026070 VZB-USt für August 2025 vom 11.11.2025
- 6505026070 VZB-USt für September 2025 vom 11.11.2025
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Heilbronn eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Heilbronn. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.