Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Mühlacker
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 48488/01306 EStB für 2005 vom 21.01.2010
- 48488/01306 EStB für 2006 vom 21.01.2010
- 48488/01306 EStB für 2007 vom 21.01.2010
- 48488/01306 EStB für 2008 vom 21.01.2010
- 48488/01306 EStB für 2009 vom 10.01.2011
- 48488/01306 EStB für 2010 vom 23.03.2012
- 48488/01306 EStB für 2011 vom 07.10.2013
- 48488/01306 EStB für 2012 vom 18.09.2014
- 48488/01306 EStB für 2013 vom 30.12.2015
- 48488/01306 EStB für 2014 vom 27.06.2016
- 48488/01306 EStB für 2015 vom 02.10.2017
- 48488/01306 EStB für 2016 vom 02.10.2017
- 48488/01306 EStB für 2017 vom 03.12.2025
- 48488/01306 EStB für 2018 vom 03.12.2025
- 48488/01306 EStB für 2019 vom 03.12.2025
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mühlacker eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mühlacker. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.