Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Müllheim
Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 1203718033 EStB für 2018 vom 23.10.2025
- 1203718033 EStB für 2019 vom 23.10.2025
- 1203718033 EStB für 2020 vom 23.10.2025
- 1203718033 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer für 31.12.2018 vom 23.10.2025
- 1203718033 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer für 31.12.2019 vom 23.10.2025
- 1203718033 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer für 31.12.2020 vom 23.10.2025
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Müllheim eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Müllheim. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.