Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Aalen
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 50492/43611 Bescheid über Widerruf der Dauerfristverlängerung für 2025 vom 09.12.2025
- 50492/43611 Schätzungsbescheid Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 00/2025 vom 09.12.2025
- 50492/43611 Schätzungsbescheid Umsatzsteuer-Vorauszahlung für 42/2025 vom 09.12.2025
- 50492/43611 Schätzungsbescheid Umsatzsteuer-Vorauszahlung für 07/2025 vom 09.12.2025
- 50492/43611 Schätzungsbescheid Umsatzsteuer-Vorauszahlung für 08/2025 vom 09.12.2025
- 50492/43611 Schätzungsbescheid Umsatzsteuer-Vorauszahlung für 09/2025 vom 09.12.2025
- 50492/43611 Schätzungsbescheid Umsatzsteuer-Vorauszahlung für 10/2025 vom 09.12.2025
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Aalen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Aalen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.