Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Heidenheim

Name: Feinstein Bau GmbH i.L.
Letzte bekannte Anschrift: Lange Straße 29, 89542 Herbrechtingen

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 64002/25479 GewStM für 2022 vom 18.12.2025
  • 64002/25479 Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2022 vom 18.12.2025
  • 64002/25479 KStB für 2022 vom 18.12.2025
  • 64002/25479 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 31.12.2022 vom 18.12.2025
  • 64002/25479 Gesonderte Feststellung des Verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer für 31.12.2022 vom 18.12.2025
  • 64002/25479 UStB für 2022 vom 18.12.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Heidenheim eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Heidenheim. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.