Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Mannheim-Neckarstadt

Name: K & S Bau GmbH
Letzte bekannte Anschrift: Carl-Reuther-Str.1, 68305 Mannheim

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 37005/22808 KStB für 2022 vom 23.12.2025
  • 37005/22808 KStB für 2023 vom 23.12.2025
  • 37005/22808 UStB für 2022 vom 23.12.2025
  • 37005/22808 UStB für 2023 vom 23.12.2025
  • 37005/22808 GewStM für 2022 vom 23.12.2025
  • 37005/22808 GewStM für 2023 vom 23.12.2025
  • 37005/22808 gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für auf den 31.12.2022 vom 23.12.2025
  • 37005/22808 gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes es für auf den 31.12.2023 vom 23.12.2025
  • 37005/22808 Bescheid zum 31.12.2022 über die gesonderte Feststellung nach § 27 Abs.2KStG und § 28 Abs.1 Satz 3 KStG für zum 31.12.2022 vom 23.12.2025
  • 37005/22808 Bescheid zum 31.12.2023 über die gesonderte Feststellung nach § 27 Abs.2KStG und § 28 Abs.1 Satz 3 KStG für zum 31.12.2023 vom 23.12.2025
  • 37005/22808 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer für zum 31.12.2022 vom 23.12.2025
  • 37005/22808 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer für zum 31.12.2023 vom 23.12.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Neckarstadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Neckarstadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.