Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Leonberg

Name: Holger Konzmann
Letzte bekannte Anschrift: Falkertstr. 2, 70176 Stuttgart

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 70052/14418 geF für 2017 vom 28.01.2026
  • 70052/14418 GewStM für 2017 vom 28.01.2026
  • 70052/14418 UStB für 2017 vom 28.01.2026
  • 70052/14418 Gew.StFestellungVerlust für 31.12.2017 vom 28.01.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Leonberg eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Leonberg. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.