Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Rastatt

Name: Maik Jürgen Schmidt
Letzte bekannte Anschrift: Blumenstr. 19, 76437 Rastatt

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 3936825968 UStB für 2022 vom 10.02.2026
  • 3936825968 EStB für 2022 vom 10.02.2026
  • 3936825968 UStB für 2023 vom 10.02.2026
  • 3936825968 EStB für 2023 vom 10.02.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Rastatt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Rastatt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.