Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Böblingen

Name: Mahmut Volkan Ates
Letzte bekannte Anschrift: Karl-Benz-Str. 5, 70794 Filderstadt

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 5614522001 Zwangsgeld zur Einkommensteuererklärung für 2024 vom 06.02.2026
  • 5614522001 Zwangsgeld zur Einnahmeüberschussrechnung für 2024 vom 06.02.2026
  • 5614522001 Zwangsgeld zur Umsatzsteuererklärung für 2024 vom 06.02.2026
  • 5614522001 Zwangsgeld zur Gewerbesteuererklärung für 2024 vom 06.02.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Böblingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Böblingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.