Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Singen

Name: DEAT Wohn- und Gewerbeimmobilienentwicklung GmbH i.L.
Letzte bekannte Anschrift: Ungarstr. 53/54, 1180 WIEN Österreich

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 1815744817 KStB für 2020 vom 27.02.2026
  • 1815744817 Bescheid gesonderte Feststellung Verlustvortrag für 31.12.2020 vom 27.02.2026
  • 1815744817 KStB für 2021 vom 27.02.2026
  • 1815744817 Bescheid gesonderte Feststellung Verlustvortrag für 31.12.2021 vom 27.02.2026
  • 1815744817 KStB für 2022 vom 27.02.2026
  • 1815744817 Bescheid gesonderte Feststellung Verlustvortrag für 31.12.2022 vom 27.02.2026
  • 1815744817 KStB für 2023 vom 27.02.2026
  • 1815744817 KStB Vorauszahlungen für 2024 vom 27.02.2026
  • 1815744817 KStB Vorauszahlungen für 2025 vom 03.03.2026
  • 1815744817 KStB Vorauszahlungen für 2026 vom 05.03.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Singen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Singen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.