Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Backnang

Name: Czeslaw Pilecki
Letzte bekannte Anschrift: unbekannt, unbekannt

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 51311/17103 EStB für 2022 vom 13.03.2026
  • 51311/17103 UStB für 2022 vom 13.03.2026
  • 51311/17103 GewStM für 2022 vom 13.03.2026
  • 51311/17103 EStB für 2023 vom 13.03.2026
  • 51311/17103 UStB für 2023 vom 13.03.2026
  • 51311/17103 GewStM für 2023 vom 13.03.2026
  • 51311/17103 EStB Vorauszahlungen für 2026 vom 05.03.2026
  • 51311/17103 EStB Vorauszahlungen für 2025 vom 05.03.2026
  • 51311/17103 GewStM Vorauszahlungszwecke für 2025 vom 13.03.2026
  • 51311/17103 GewStM Vorauszahlungszwecke für 2026 vom 13.03.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Backnang eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Backnang. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.