Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Karlsruhe-Stadt

Name: IK-Hausverwaltung GmbH
Letzte bekannte Anschrift: Stephanienstr. 61, 76133 Karlsruhe

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 35006/52027 GewStM für 2023 vom 10.03.2026
  • 35006/52027 GewStM für 2024 vom 10.03.2026
  • 35006/52027 GewStM-VZ für 2026 vom 10.03.2026
  • 35006/52027 ges. Festst. vortragsfähiger Gewerbeverlust für 31.12.2023 vom 10.03.2026
  • 35006/52027 ges. Festst. vortragsfähiger Gewerbeverlust für 31.12.2024 vom 10.03.2026
  • 35006/52027 KStB für 2023 vom 10.03.2026
  • 35006/52027 KStB für 2024 vom 10.03.2026
  • 35006/52027 KStB-VZ für 2026 vom 10.03.2026
  • 35006/52027 ges. Festst. von Besteuerungsgrundglagen gem. §27 Abs. 2 KStG §28 Abs. 1 S. 3 KStG für 31.12.2023 vom 10.03.2026
  • 35006/52027 ges. Festst. von Besteuerungsgrundglagen gem. §27 Abs. 2 KStG §28 Abs. 1 S. 3 KStG für 31.12.2024 vom 10.03.2026
  • 35006/52027 ges. Festst. des verbleibenden Verlustvortrags zur KSt für 31.12.2023 vom 10.03.2026
  • 35006/52027 ges. Festst. des verbleibenden Verlustvortrags zur KSt für 31.12.2024 vom 10.03.2026
  • 35006/52027 UStB für 2024 vom 10.03.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Karlsruhe-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.