Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Biberach

Name: Team 2 Gesellschaft zu Verwaltung eigenen Grundbesitzes mbH
Letzte bekannte Anschrift: Wetterkreuzstraße 53, 88400 Biberach

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 54/001/36105 KStB für 2022 vom 16.02.2026
  • 54/001/36105 KStB für 2023 vom 16.02.2026
  • 54/001/36105 GewStM für 2022 vom 16.02.2026
  • 54/001/36105 GewStM für 2023 vom 16.02.2026
  • 54/001/36105 Bescheid über gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur KSt für 31.12.2022 vom 16.02.2026
  • 54/001/36105 Bescheid über gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur KSt für 31.12.2023 vom 16.02.2026
  • 54/001/36105 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs.2 KStG und § 28 Abs.1 S.3 KStG für 31.12.2022 vom 16.02.2026
  • 54/001/36105 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs.2 KStG und § 28 Abs.1 S.3 KStG für 31.12.2023 vom 16.02.2026
  • 54/001/36105 Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2022 vom 16.02.2026
  • 54/001/36105 Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2023 vom 16.02.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Biberach eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Biberach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.