Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Tauberbischofsheim
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 8008447446 geF für 2024 vom 01.04.2026
- 8008447446 geF für 2023 vom 01.04.2026
- 8008447446 geF für 2022 vom 01.04.2026
- 8008447446 geF für 2021 vom 01.04.2026
- 8008447446 UStB für 2024 vom 01.04.2026
- 8008447446 UStB für 2023 vom 01.04.2026
- 8008447446 UStB für 2022 vom 01.04.2026
- 8008447446 GewStM für 2024 vom 01.04.2026
- 8008447446 GewStM für 2023 vom 01.04.2026
- 8008447446 GewStM für 2022 vom 01.04.2026
- 8008447446 GewStM für 2021 vom 01.04.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Tauberbischofsheim eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Tauberbischofsheim. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.