Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Lörrach

Name: Martin Nokaj
Letzte bekannte Anschrift: Schorenweg 38 , 4058 Basel SCHWEIZ

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 11452/07040 Festsetzung der USt-Vorauszahlung für Februar 2025 vom 15.04.2026
  • 11452/07040 Festsetzung der USt-Vorauszahlung für März 2025 vom 15.04.2026
  • 11452/07040 Festsetzung der USt-Vorauszahlung für April 2025 vom 15.04.2026
  • 11452/07040 Festsetzung der USt-Vorauszahlung für Juli 2025 vom 15.04.2026
  • 11452/07040 Festsetzung der USt-Vorauszahlung für August 2025 vom 15.04.2026
  • 11452/07040 Festsetzung der USt-Vorauszahlung für September 2025 vom 15.04.2026
  • 11452/07040 Festsetzung der USt-Vorauszahlung für Oktober 2025 vom 15.04.2026
  • 11452/07040 Festsetzung der USt-Vorauszahlung für November 2025 vom 15.04.2026
  • 11452/07040 Festsetzung der USt-Vorauszahlung für Dezember 2025 vom 15.04.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Lörrach eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Lörrach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.