Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Tauberbischofsheim

Name: Todor Aleksandrov Velikov
Letzte bekannte Anschrift: Neue Vocken. Steige 125, 97877 Wertheim

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person ist ein Dokument mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 8008445010 UStB für 2024 vom 24.04.2026

Das vorbezeichnete Dokument wird deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Das Dokument kann von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Tauberbischofsheim eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Tauberbischofsheim. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.