Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Tübingen

Name: Marianne Christen
Letzte bekannte Anschrift: Impasse de la Combache 2 , 3966 Rechy SCHWEIZ,

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 86158/27700 ESt Verlustfeststellung für 31.12.2012 vom 27.04.2026
  • 86158/27700 ESt Verlustfeststellung für 31.12.2013 vom 27.04.2026
  • 86158/27700 ESt Verlustfeststellung für 31.12.2014 vom 27.04.2026
  • 86158/27700 ESt Verlustfeststellung für 31.12.2015 vom 27.04.2026
  • 86158/27700 ESt Verlustfeststellung für 31.12.2016 vom 27.04.2026
  • 86158/27700 ESt Verlustfeststellung für 31.12.2017 vom 27.04.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Tübingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Tübingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.