Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Offenburg
Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 14064/74281 GewStM für 2024 vom 07.04.2026
- 14064/74281 GSt-VZ-Bescheid für 2026 vom 07.04.2026
- 14064/74281 Besch. ü. die ges. Festst. d. vortragf. Gew.verlustes für 31.12.2024 vom 07.04.2026
- 14064/74281 KStB für 2024 vom 07.04.2026
- 14064/74281 Bescheid zum 31.12.2024 über die ges. Festst. von Best.grundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG für 31.12.2024 vom 07.04.2026
- 14064/74281 Besch. ü. d. ges. Festst. d. verbl. Verl.vortras zur KÖSt für 31.12.2024 vom 07.04.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Offenburg eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Offenburg. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.