Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Villingen-Schwenningen

Name: Maria Sommer
Letzte bekannte Anschrift: Karl Theodorstr. 32, 68782 Brühl

Eine Zustellung an die vorgenannte eingetragene Personengesellschaft ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handels- oder Gesellschaftsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen Anschrift innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 0400270044400005 GrStWertB für 01.01.2022 vom 13.05.2026
  • 0400270044400005 GrStMessB für 01.01.2025 vom 13.05.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Villingen-Schwenningen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Villingen-Schwenningen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.