Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Ettlingen

Name: Nikolaos & Maria Karalias & Grevenitou
Letzte bekannte Anschrift: Tübinger Str. 2, 72666 Neckartailfingen

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 31124/26829 gesonderte Feststellung Verlust für 31.12.2020 vom 25.06.2026
  • 31124/26829 gesonderte Feststellung Verlust für 31.12.2021 vom 25.06.2026
  • 31124/26829 gesonderte Feststellung Verlust für 31.12.2023 vom 25.06.2026
  • 31124/26829 gesonderte Feststellung Verlust für 31.12.2024 vom 25.06.2026
  • 31124/26829 gesonderte Feststellung Verlust für 31.12.2022 vom 25.06.2026
  • 31124/26829 EStB für 2020 vom 25.06.2026
  • 31124/26829 EStB für 2021 vom 25.06.2026
  • 31124/26829 EStB für 2022 vom 25.06.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Ettlingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Ettlingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.