Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Rottweil

Name: Faisal A H A Ghuloum
Letzte bekannte Anschrift: Al Romaithiah - Block 11 - Jadah 113 - Bldg. 10, 00000KUWAIT

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 15/020/0029/051/000/8 GrStWertB für 1.1.2027 vom 14.07.2026
  • 15/020/0029/051/000/8 GrStMessB für 1.1.2027 vom 14.07.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Rottweil eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Rottweil. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.