Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Tauberbischofsheim

Name: Victor Straista
Letzte bekannte Anschrift: Junkerholzweg 42, 97944 Boxberg

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 8008446703 GewStM für 2022 vom 23.09.2026
  • 8008446703 GewStM für 2023 vom 23.09.2026
  • 8008446703 GewStM für 2024 vom 23.09.2026
  • 8008446703 UStB für 2024 vom 23.09.2026
  • 8008446703 geF für 2022 vom 23.09.2026
  • 8008446703 geF für 2023 vom 23.09.2026
  • 8008446703 geF für 2024 vom 23.09.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Tauberbischofsheim eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Tauberbischofsheim. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.