Mit dieser Anpassung erhält die Oberfinanzdirektion (OFD) künftig einen Namen, der ihren Zuständigkeitsbereich im
gesamten Bundesland Baden-Württemberg erkennbar und transparent widerspiegelt. Eine Änderung bei Aufgaben, Sitz oder
Zuständigkeit erfolgt durch die Umbenennung nicht.
Wir weisen die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die Namensänderung der OFD so ressourcenschonend wie möglich
umgesetzt wird. Insbesondere die
Anpassung bei Druckexemplaren wie Vordrucken oder Formularen wird schrittweise erfolgen. Die noch vorhandenen Bestände, z.B. an
Briefköpfen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe werden zunächst auch über den 1. Januar 2025 hinaus verwendet und
aufgebraucht.