Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Beispiele für solche Formate sind die Standard XRechnung und Rechnungen nach dem ZUGFeRD-Format.
Übergangsregelungen zur Ausstellungspflicht und Empfang der E-Rechnung
Der Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung gehen stufenweise Übergangsregelungen voraus. Erst ab dem 1. Januar 2028 wird das Ausstellen von E-Rechnungen für alle inländischen Unternehmer vorgeschrieben. Vorerst sind Papier- und PDF-Rechnungen also noch erlaubt.
Von der Ausstellungsverpflichtung sind ausgenommen:
- Umsätze an private Endverbraucher
- Umsätze zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen
- Kleinbetragsrechnungen sowie Fahrausweise
- bestimmte steuerfreie Umsätze (z. B. steuerfreie Grundstücksvermietungen)
- Rechnungen von Kleinunternehmern
In diesen Fällen können auch über den 1. Januar 2028 hinaus weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen ausgestellt werden.
Ab dem 1. Januar 2025 muss jedoch jeder Unternehmer (auch Kleinunternehmer) E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Dazu reicht ein normales E-Mail-Postfach aus.
BMF-Schreiben und FAQ
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.Oktober 2024 ein Schreiben herausgegeben, in dem die Neuregelungen umfassend erläutert werden. Zusätzlich werden auf der Internetseite des BMF die am häufigsten gestellten Fragen in zusammengefasster Form beantwortet (FAQ).