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Zuständigkeiten des Finanzamts Stuttgart IV

Wir sind in unserem Bezirk für die Erhebung folgender Steuern zuständig:

  • Einkommensteuer (einschl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
  • Körperschaftsteuer
  • Kirchensteuern
  • Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten ergeben sich u.a. aus der "Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung" in der jeweils gültigen Fassung. Auskünfte dazu erhalten Sie beim Finanzamt.

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