Für landwirtschaftliche Betriebe knüpft das neue Landesgrundsteuergesetz die Höhe der Grundsteuer an die natürliche Fruchtbarkeit des Bodens. Die dazu notwendigen Daten werden bereits seit vielen Jahrzehnten von Bodenschätzungsausschüssen erhoben, die paritätisch mit Sachverständigen der Finanzverwaltung und praktizierenden Landwirten besetzt sind.